AGB
Abrechnung, Belege & organisatorische Hinweise
Damit die therapeutische Arbeit im Termin ganz Ihrem persönlichen Anliegen gewidmet werden kann, werden organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen vorab geklärt. Einmal direkt bei der Online Terminbuchung und zusätzlich im Anamnesebogen.
Abrechnung & Belege
In der Praxis werden grundsätzlich Einzelquittungen über erbrachte Leistungen ausgestellt.
Sammelrechnungen sowie nachträgliche Umdeklarationen (z. B. von Ausfallhonoraren als Therapieleistung) sind ausgeschlossen.
Festlegung der Belegart
Die gewünschte Belegart ist vor Beginn der Therapie, spätestens vor der ersten Sitzung, verbindlich festzulegen:
Quittung für steuerliche Zwecke
- (ohne Diagnose, ohne Leistungsziffern)
Rechnung für eine private Zusatz- oder Privatversicherung
- (mit Diagnose, Leistungsziffer und Therapiemethode; nur nach vorheriger eigenständiger Klärung mit der Versicherung vor Therapiebeginn)
Eine spätere Änderung der Belegart oder eine nachträgliche Anforderung ist nicht möglich.
Ausfallhonorare
Ausfallhonorare stellen keine therapeutische Leistung dar und werden entsprechend nicht als Therapiesitzung ausgewiesen. (Somit wird ein Ausfallhonorar nicht als Therapieleistung abgerechnet!)
Aufbewahrung der Belege
Die Aufbewahrung der Quittungen für steuerliche Zwecke liegt in der eigenen Verantwortung des Klienten.
Bei Verlust oder Nichtauffindbarkeit kann kein Ersatz ausgestellt werden.
Außerdem:
Es werden keine Berichte, Stellungnahmen oder Bescheinigungen für
- Krankenkassen
- Beihilfestellen
- private oder gesetzliche Versicherungen
- Ärzte, Behörden oder andere Institutionen erstellt.
Dies gilt auch bei einer Entbindung von der Schweigepflicht.
Ein telefonischer oder schriftlicher Kontakt mit Kostenträgern oder Ärzten findet nicht statt.
Sollten Berichte, Gutachten oder eine institutionelle Kommunikation erforderlich sein, ist eine Behandlung bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten oder Arzt notwendig.
Honorar
Die aktuellen Preise sind bei der Online-Buchung transparent einsehbar und gelten mit der Terminbuchung als verbindlich vereinbart.
