Häufig gestellte Fragen:

 

 

Kostenerstattung

Jeder Klient ist zunächst Selbstzahler. Der Vorteil besteht darin, dass es z. B. keine Ausschlüsse von Berufsunfähigkeits- und Krankenzusatz-versicherungen gibt. Die Gesetzlichen Krankenversicherungen erstatten keine Behandlungskosten. Wenn Sie privat versichert oder zusatzversichert sind informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung, ob sie die Kosten ganz oder zum Teil erstatten.

 

Wie viele Sitzungen benötige ich?

Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten, da jeder Mensch einzigartig ist und individuelle Bedürfnisse hat. Im Normalfall benötigen Sie pro Thema zwischen 3-10 Sitzungen.

 


Bis wann kann ich den Termin kostenfrei stornieren?

Sie können den Termin bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei stornieren. Im Fall einer fehlenden oder verspäteten Terminabsage und Terminversäumung ist das gesamte Honorar zu begleichen.

 

 

Frage:
Behandeln Sie auch Kinder oder Jugendliche mit psychischen Erkrankungen, z. B. Depression?

Antwort:
Nein – ich begleite aktuell ausschließlich Erwachsene. Auch wenn ich in der Vergangenheit mit Kindern im Rahmen von Coaching gearbeitet habe, biete ich derzeit keine Begleitung für Minderjährige an.

Bei psychischen Erkrankungen wie mittelschwerer bis schwerer Depression im Jugendalter ist eine fachlich fundierte und gesetzlich abgesicherte Behandlung durch einen approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in notwendig. Ich danke für Ihr Verständnis und wünsche Ihnen bzw. Ihrem Kind den bestmöglichen therapeutischen Weg.